AGB's
Das Menzen Designstudio (nachfolgend Auftragnehmer genannt) ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Diekholzen, DE. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge, zwischen dem Menzen Designstudio und ihren Kund*innen, sowohl Unternehmen (B2B) als auch Verbraucher:innen (B2C).
- Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem MENZEN Designstudio, Inhaberin Anna Sophie Menzen (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Kunden, sowohl Unternehmen (B2B) als auch Verbraucher:innen (B2C), im Rahmen von Brand-, Grafik- und Webdesign-Projekten sowie fotografischen Dienstleistungen. Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel projektbasiert und beginnt mit einer schriftlichen Angebotsbestätigung durch den Kunden. Sie endet mit der finalen Übergabe der vereinbarten Leistungen und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. - Vertragsschluss
2.1 Vertragspartner: Vertragspartner ist das MENZEN Designstudio, Inhaberin Anna Sophie Menzen (Einzelunternehmen mit freiberuflicher Tätigkeit), Wacholderring 15, 31199 Diekholzen.
2.2 Zustandekommen des Vertrags: Ein Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden kommt durch ein Angebot der Auftragnehmerin und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Zahlung oder Erteilung eines verbindlichen Projektauftrags.
2.3 Form des Angebots: Die Auftragnehmerin kann Angebote in schriftlicher Form oder in Textform (z. B. per E-Mail) unterbreiten. Angebote sind (sofern nicht anders vermerkt) 14 Kalendertage gültig.
2.4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang: Gegenstand des Vertrags ist die inhaltlich konkret benannte Leistung gemäß dem schriftlich unterbreiteten Angebot, in der Regel im Bereich Brand Design, Webdesign oder fotografischer Leistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils individuell erstellten Angebot.
Neben projektbasierten Einzelaufträgen besteht auch die Möglichkeit, Rahmenverträge für eine kontinuierliche Zusammenarbeit abzuschließen. Diese beinhalten klar definierte Leistungen mit monatlicher oder jährlicher Vergütung. Art, Umfang und Laufzeit solcher Vereinbarungen werden individuell im Angebot geregelt.
Leistungen, die über das im Angebot genannte Maß hinausgehen und nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als zusätzlicher Mehraufwand. Solcher Mehraufwand wird von der Auftragnehmerin dokumentiert und nach Projektabschluss gesondert ausgewiesen und mit der Schlussrechnung berechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass die zusätzlichen
Leistungen vom Kunden ausdrücklich beauftragt wurden oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts erforderlich waren. Ergänzende oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen ebenfalls Zusatzleistungen dar und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Angebot ist die Anzahl der Korrekturrunden und Review-Termine klar definiert. Weitere Korrekturen, zusätzliche Feedbackschleifen oder Review-Termine, die über die im Angebot enthaltene Anzahl hinausgehen, werden separat berechnet. Die Auftragnehmerin weist den Kunden rechtzeitig darauf hin, wenn ein Mehraufwand entsteht.
2.5 Hinweis zu Website-Inhalten: Die auf der Website „www.menzendesign.de“ dargestellten Leistungen, Preise und Inhalte stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern dienen zur allgemeinen Information. Ein Vertrag kommt ausschließlich über eine individuelle Beauftragung zustande. Die automatische Eingangsbestätigung einer Anfrage über die Website stellt noch keine Annahme des Angebots dar. - Grundsätze der Leistungserbringung
3.1 Die Beauftragung erfolgt auf Basis eines individuellen, schriftlich erstellten Angebots. Dieses definiert verbindlich den Leistungsumfang und bildet – gemeinsam mit etwaigen ergänzenden Regelungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit.
3.2 Im Rahmen der Projektumsetzung übermittelt die Auftragnehmerin dem Kunden Entwürfe, Teil- oder Zwischenergebnisse zur Prüfung. Diese gelten als freigegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Änderungen oder Korrekturen in Textform einreicht oder die Freigabe ausdrücklich erklärt. Nach der Freigabe sind nachträgliche Änderungen nur im Rahmen gesondert beauftragter Zusatzleistungen möglich.
3.3 Der Kunde hat Anspruch auf die vertragsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen. Etwaige Mängel sind der Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe, in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmerin ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung (in der Regel 14 Kalendertage) einzuräumen.Bleibt die Nachbesserung erfolglos oder wird sie unberechtigt verweigert, kann der Kunde, abhängig von der Schwere des Mangels, eine Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Wichtig: Die Nutzung der übergebenen Arbeitsergebnisse durch den Kunden (z. B. Veröffentlichung, Vervielfältigung, Anwendung im Unternehmen oder auf digitalen Kanälen) gilt als stillschweigende Abnahme. In diesem Fall sind nachträgliche Beanstandungen und Reklamationen ausgeschlossen. Zudem ist die Nutzung erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung zulässig.
3.4 Änderungswünsche hinsichtlich des vereinbarten Leistungsumfangs sind der Auftragnehmerin schriftlich mitzuteilen. Nach Prüfung unterbreitet die Auftragnehmerin ein separates Angebot über den erforderlichen Mehraufwand und die daraus resultierenden Kosten. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen. Bis zum Zustandekommen einer solchen Änderungsvereinbarung gelten die ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Konditionen fort.
3.5 Alle Angebote, Preisstrukturen, Aufwandskalkulationen und Projektplanungen der Auftragnehmerin sind vertraulich. Sie dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vollständig noch auszugsweise an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. - Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen vollständig, korrekt und fristgerecht zu erbringen. Sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist, gelten 14 Kalendertage ab Anforderung durch die Auftragnehmerin als angemessen. Verzögerungen durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung können die Projektlaufzeit verlängern und zusätzliche Kosten verursachen.
4.2 Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten, Texte, Bilder und sonstige Informationen gelten als vollständig und zutreffend. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung durch die Auftragnehmerin erfolgt nicht. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit dieser Inhalte.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin – ganz oder in Teilen – nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen des Auftrags vereinbart wurde. Eine Weitergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
4.4 Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder gerät er mit der Annahme der von der Auftragnehmerin angebotenen Leistungen in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist (in der Regel 14 Kalendertage) zu setzen und die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Verstreicht diese Frist erfolglos, kann die Auftragnehmerin den Vertrag fristlos kündigen. Davon unberührt bleibt der Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens sowie etwaiger Mehraufwendungen – auch dann, wenn von der Kündigung kein Gebrauch gemacht wird. - Vergütung, Zahlungsbedingungen & Nutzungsrechte
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell erstellten Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
5.2 Projektbasierte Leistungen (Branding, Webdesign, Grafikdesign):
Für projektbasierte Leistungen, deren Angebotssumme über 1.000 Euro netto liegt, wird die Vergütung in zwei Raten fällig:
– 50 % der Angebotssumme nach Finalisierung der Entwürfe,
– die restlichen 50 % sowie ggf. entstandene Zusatzkosten (z. B. Mehraufwand) nach finaler Datenübergabe.
5.3 Fotografische Leistungen: Bei Fotografie-Projekten wird eine Anzahlung von 30 % der Angebotssumme vor Projektbeginn fällig, insbesondere aufgrund möglicher Reise- und Planungskosten. Die Restzahlung erfolgt nach finaler Leistungserbringung.
5.4 Bei Projekten unter 1.000€ netto wird der volle Betrag nach Auftragsbestätigung oder Übergabe der Entwürfe in Rechnung geste..t
5.5 Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Zahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin.
5.6 Verzugszinsen & Mahnkosten: Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. (bei Verbrauchern) bzw. 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz p.a. (bei Unternehmern) gemäß § 288 BGB zu berechnen. Zusätzlich kann eine pauschale Mahngebühr von 5 Euro pro Mahnstufe erhoben werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten
5.7 Exklusive Nutzungsrechte: Sofern der Kunde eine exklusive Nutzung einzelner oder aller Arbeitsergebnisse wünscht, ist dies vor Projektbeginn ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren. Exklusive Nutzungsrechte schließen in der Regel die eigene Verwendung der Ergebnisse durch die Auftragnehmerin zu Präsentations- oder Werbezwecken aus und stellen damit einen wirtschaftlichen Nachteil dar. Sie müssen daher gesondert vergütet werden. Der Kunde hat bei Angebotsanfrage anzugeben, welche konkreten Inhalte oder Ergebnisse der Zusammenarbeit von der Exklusivität betroffen sein sollen. Die Auftragnehmerin erstellt auf dieser Basis ein individuelles Zusatzangebot zur Einräumung exklusiver Rechte. Ohne entsprechende Vereinbarung verbleiben der Auftragnehmerin einfache Nutzungsrechte sowie das Recht zur Eigenwerbung. - Haftung und Beanstandungen
6.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
6.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Inhalte, Materialien oder Vorgaben des Kunden. Der Kunde versichert, zur Nutzung aller übergebenen Inhalte berechtigt zu sein, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte. Er stellt die Auftragnehmerin im Falle von Ansprüchen Dritter vollständig frei.
6.4 Für technische Leistungen Dritter (z. B. Webhosting, CMS-Systeme, Plug-ins, E-Mail-Dienste) wird keine Haftung übernommen. Ebenso wenig für technische Störungen oder nachträgliche Änderungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.
6.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung elektronisch übermittelter Daten, sofern sie nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, Datensicherungen selbst vorzunehmen.
6.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe in Textform geltend zu machen. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse gilt ebenfalls als Abnahme.
6.7 Gesetzlich zwingende Ansprüche, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantien, bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten der Auftragnehmerin. - Beendigung von Verträgen und Vertragslaufzeiten
7.1 Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, also mit der finalen Übergabe der Arbeitsergebnisse durch die Auftragnehmerin und der vollständigen Zahlung durch den Kunden. Bei Rahmenverträgen endet der Vertrag mit Ablauf der im Angebot vereinbarten Laufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch um 1 Jahr. Eine Kündigung ist jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende in Textform möglich.
7.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Hauptpflichten verletzt, trotz Abmahnung nicht nachbessert oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen und bereits angefallenen Stunden in vollem Umfang geltend zu machen und abzurechnen. Gleiches gilt für Fremdleistungen oder Auslagen, die im Rahmen des Auftrags bereits beauftragt oder erbracht wurden.
7.3 Die Auftragnehmerin behält sich vor, Arbeitsergebnisse für Präsentations- und Referenzzwecke zu speichern und im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. - Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hildesheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. - Widerrufsrecht
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB.
9.1 Verbraucher:innen haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung einer Rücktrittserklärung in Textform (z. B. per E-Mail).
9.2 Hat die Auftragnehmerin vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher:in bereits mit der Leistung begonnen und diese teilweise oder vollständig erbracht, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine anteilige Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.
9.3 Das Widerrufsrecht erlischt vollständig, wenn die beauftragte Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde und die Verbraucher:in vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung begonnen werden darf. - Streitbeilegung
10.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link erreichen:https://ec.europa.eu/consumers/odr
10.2 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Stand: Juli 2025.